General Terms and Conditions

Stand: September 2024 

Zur besseren Lesbarkeit unserer AGBs verwenden wir das generische Maskulinum. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – natürlich auf alle Geschlechter.
 
§1 Geltungsbereich
“Baloo”, eine Marke der Aranju GmbH erbringt Personaldienstleistungen und vermittelt qualifizierte Fach- und Führungskräfte im Auftrag eines personalsuchenden Unternehmens (im Folgenden: „Kunde“, angesprochen sind selbstverständlich m/w/d). Verträge zwischen Baloo und dem Kunden entstehen durch Buchung des Services unter www.baloo-career.com. Baloo behält sich vor, Aufträge ohne Begründung abzulehnen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Aufträge während der gesamten Laufzeit der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Baloo, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Vorrangig gelten abweichende Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen Auftragsvereinbarungen (im Folgenden „Vertrag“). Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Werden einzelne Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich verändert, bleiben die anderen Punkte der AGB davon unberührt und behalten weiter Gültigkeit. Änderungen der AGB erlangen Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Kunden zu Baloo mit Beginn desjenigen Monats, der der entsprechenden Information an den Kunden folgt, sofern nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden innerhalb von 14 Tagen bei Baloo eintrifft.
 
§2 Leistungen von Baloo
Baloo unterstützt den Kunden bei der Besetzung von Positionen für Fach- und Führungskräfte (im Folgenden: ”Kandidaten”, angesprochen sind selbstverständlich m/w/d) und rekrutiert hierfür geeignete, dem gemeinsam ermittelten Anforderungsprofil entsprechende Kandidaten. Baloo stellt dem Kunden gezielt selektierte Bewerberprofile zur Verfügung, welche den vom Kunden benannten Kriterien bestmöglich entsprechen. Weiterhin wird Baloo den Kunden über die Gehaltsvorstellungen und die zeitliche Verfügbarkeit des Kandidaten informieren und eine subjektive Einschätzung der Persönlichkeit des Kandidaten geben. Auf Wunsch können auch Zeugnisse und/oder Referenzgeber der Kandidaten ergänzt werden. Baloo übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der in den Kandidatenprofilen hinterlegten Angaben.
Weiterhin bietet Baloo den Unternehmen diverse Support Services in Form von themenspezifischen Consulting Dienstleistungen an.
 
§3 Leistungen und Pflichten des Kunden
Der Kunde wird Baloo alle Informationen/Unterlagen zur Verfügung stellen, die für eine erfolgreiche Besetzung der Kundenvakanzen notwendig sind, insbesondere solche Informationen, die Baloo im Prozess mit den Kandidaten diesem gegenüber offenlegen darf (bspw. PR/Media Kit, Stellenbeschreibungen, Budgets/Gehaltslevel, Arbeitgeber-Portraits etc.). Gleichermaßen wird der Kunde Baloo über alle Punkte informieren, die keinesfalls offengelegt werden dürfen. Der Kunde informiert Baloo über die mit ihm verbundenen Unternehmen, dessen Mitarbeiter nicht als Kandidaten vorgeschlagen werden dürfen. Der Kunde wird Baloo innerhalb von 3 Werktagen ein qualifiziertes Feedback zu den vorgeschlagenen Kandidatenprofilen geben. Die abschließende Prüfung und Eignung der Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Ist dem Kunden ein präsentierter Bewerber vorbekannt, so hat er dies unverzüglich anzuzeigen und Baloo wird keine weiteren Leistungen bzgl. dieses Kandidaten erbringen, außer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Wenn eine offene Stelle über andere Quellen besetzt oder gestrichen wurde, ist der Kunde verpflichtet, dies innerhalb von 3 Werktagen an Baloo zu melden. Bei einer erfolgreichen Vermittlung wird der Kunde Baloo ohne Verzögerung informieren, sobald ein vorgeschlagener Kandidat einen Dienst- oder Arbeitsvertrag mit dem Kunden unterzeichnet. Er wird Baloo alle relevanten Dokumente (in Kopie) für die Berechnung der Höhe des Honoraranspruchs zur Verfügung stellen. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Rechtsform, der Anschrift und der Rechnungsstellung teilt der Kunde Baloo umgehend schriftlich mit.
 
Ansprechpartner und Datenschutz: Der Kunde garantiert, dass seine Mitarbeiter als Ansprechpartner von Baloo über die Baloo-Datenschutzerklärung informiert wurden und mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung mit Baloo (Jobvermittlung) einverstanden sind. Der Kunde hält Baloo hierzu schad- und klaglos.
 
Nutzung als Referenz: Baloo darf den Kunden namentlich und mit seinem Logo als Referenz benennen.
 
§4 Vertraulichkeit
Baloo ist laut Bundesdatenschutzgesetz und vertraglich auf das Datengeheimnis und damit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Weitergabe kundenbezogener Daten und Informationen findet nicht statt, soweit nicht zur Erfüllung ihres Auftrags notwendig und abgestimmt. Baloo garantiert seinen Kunden absolute Vertraulichkeit. Über Informationen, die eine Vertragspartei von der anderen im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erfährt oder zur Kenntnis nimmt, ist grundsätzlich Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Baloo und im Interesse des Kandidaten zur vertraulichen Behandlung der überlassenen Kandidatenprofile. Der Kunde sichert zu, die ihm überlassenen Profile und Unterlagen nicht an Dritte oder nicht mit den vertragsgegenständlichen Leistungen befasste Mitarbeiter des Kunden weiterzugeben bzw. zugänglich zu machen. Die direkte Kontaktaufnahme zu den von Baloo präsentierten Bewerbern sowie deren Referenzgebern darf ausschließlich nach vorangegangener Freigabe durch Baloo erfolgen. Der Kunde wird Baloo von jeglichen Ansprüchen und Forderungen der Kandidaten oder Dritter, die im Zusammenhang mit etwaigen Verletzungen von datenschutzrechtlichen Bestimmungen seitens des Kunden gegen Baloo entstehen oder geltend gemacht werden, vollumfänglich freistellen.
 
§5 Honorare 
Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eines seitens Baloo vorgestellten Bewerbers zur Zahlung der individualvertraglich vereinbarten Vergütung. Alle Honorare sind zahlbar zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Honoraranspruch entsteht, sobald ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung durch Baloo vom Kunden per Dienst- oder Arbeitsvertrag eingestellt wird, und wird mit Vertragsschluss zwischen Kunde und Kandidat umgehend fällig. Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, sollte in der Zwischenzeit der Vertrag zwischen dem Kunde und Baloo gekündigt werden. Der Honoraranspruch von Baloo entsteht gleichermaßen, wenn ein Dienst- oder Arbeitsvertrag für eine andere als die beauftragte Position geschlossen worden ist. Hier gilt jeweils die Honorarhöhe der Stelle, die mit dem Kandidaten besetzt wurde. Die im Zuge der Vermittlung entstehenden Reisekosten der Kandidaten werden entsprechend durch den Kunden getragen. Hierzu wird der Kunde Baloo zu Beginn der Zusammenarbeit über die geltende Reisekostenvereinbarung für Bewerber informieren. Sollte ein anderer Personalvermittler bzw. eine Personalberatung den gleichen Kandidaten dem Kunden vorschlagen wie Baloo, erhält der Dienstleister Honoraranspruch, der den Kandidaten nachweislich zuerst auf den Kunden angesprochen hat.
 
§6 Rechnungsstellung
Der Kunde erhält für die erbrachten Dienstleistungen grundsätzlich pro Auftrag von Baloo eine Honorarrechnung, ggfs. auch mehrere, nach zeitlich auseinanderliegenden Fälligkeiten. Jede Rechnung ist eine jeweils eindeutige und ernsthafte Zahlungsaufforderung. Alle Zahlungsverbindlichkeiten sind innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Nach Ablauf der 7 Tage tritt Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Äußerung o.ä. seitens Baloo, insbesondere einer weiteren Mahnung, bedürfte. Befindet sich ein Kunde in Verzug, hat Baloo Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Im Falle von Einwendungen gegen die Richtigkeit und Höhe der in Rechnung gestellten Forderungen hat der Kunde seine Einwendungen binnen einer Woche ab Rechnungsdatum schriftlich zu stellen, andernfalls gilt die Rechnung dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt.
 
§7 Haftungsbegrenzung; Gewährleistungsausschluss 
Beide Parteien haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der jeweils eigenen Mitarbeiter. Baloo übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für die rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit der Tätigkeit des Kandidaten für den Kunden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Hinblick auf etwaige Kündigungsfristen oder Wettbewerbsverbote aus früheren Arbeitsverhältnissen bzw. Tätigkeiten des Kandidaten mit bzw. für Dritte. Entsprechendes gilt für eine etwaige Haftung für Verschulden des Bewerbers im Rahmen seiner zukünftigen Tätigkeit für den Kunden.

§8 Hinweis zur Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung nach VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 
§9 Schlussbestimmungen 
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derTextform.

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